Facebook erlaubte es seinen Nutzern lange Zeit über die Funktion „Freunde finden“ Einladungen an deren E-Mail-Kontakte zu verschicken. Der BGH hat dies gestern als rechtswidrig entschieden. Einladungen an Kontakte zu verschicken, die noch kein Facebook-Mitglied sind, sei wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung.
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