Laut § 11 BDSG muss zwischen zwei Unternehmen ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden, sobald personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Unternehmen unterhalten normalerweise eine Vielzahl von Auftragsdaten- verarbeitungsverhältnissen. Insbesondere wohl in den Bereichen Personalverwaltung und IT.