Die geplante EU-Datenschutz Grundverordnung bekommt derzeit in den noch laufenden Trilogverhandlungen den letzten Schliff verpasst. Jetzt macht sich die IT-Wirtschaft dafür stark, den sehr umstrittenen § 43a, der die Voraussetzungen für eine Datenübermittlung an Behörden in Drittstaaten festlegt, noch entscheidend zu ändern.
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