BCR oder Binding Corporate Rules sind ein von der Artikel-29-Datenschutzgruppe entwickelter Ansatz für Datenschutz Regeln, dem sich eine Unternehmensgruppe in Abstimmung mit der Datenschutzaufsicht einheitlich unterwirft. Der Vorteil für die Unternehmen liegt darin, dass innerhalb der Unternehmensgruppe einheitliche Datenschutzstandards geschaffen werden und personenbezogene Daten innerhalb der Unternehmensgruppe einfacher von EU-Gesellschaften in Länder außerhalb der EU übermitteln können.
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