Laut § 34 BDSG hat jeder ein sogenanntes Auskunftsrecht gegenüber allen Unternehmen und Behörden, die Daten über ihn gespeichert haben. Wenn ein Betroffener dieses wahrnimmt, muss dem Anfragenden zeitnah, vollständig, korrekt eine Auskunft erteilt werden. Ansonsten können Bußgelder bis zu 50.000 EUR nach den Bußgeldvorschriften des § 43 BDSG drohen.
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